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Für Kultureinrichtungen, in der Planungs- und Gründungsphase sowie oft auch bei strukturellen Veränderungsprozessen, ist die Frage der Trägerschaft eine wichtige Aufgabenstellung. Unterschiedliche Intentionen, praktische Vorteile und mehrere Partner sind in einem Trägerschaftskonstellation zu vereinen. Im Fokus ist dabei selbstverständlich die Frage der Finanzierung der Kultureinrichtung, der Binnenverhältnisse bei mehreren Partnern sowie der Aspekt der Gemeinnützigkeit.

Die Wahl des Modells der Trägerschaft und die Frage der Rechtsform haben langfristige Auswirkungen, so dass unter der jeweiligen Abwägung von Vor- und Nachteilen eine projektbezogen optimal geeignete Struktur zu erarbeiten ist.

Diesen Prozess begleiten wir gerne beratend sowie in der Umsetzung, sei es in Fragen um Gesellschaftsformen wie beispielsweise einer gemeinnützigen GmbH, Stiftungen, Vereinen sowie Modellen im Sinn des Private Public Partnership oder der Umwandlung kommunaler Eigenbetriebe in eine privatwirtschaftliche Form.

Kommunalvertreter beraten wir bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Gesellschafter in einer gemeinnützigen GmbH oder als verantwortliche Mitglieder von z. B. Kuratorien oder Vorständen von Stiftungen .